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Wichtige Hinweise für Ihren Thermenbesuch

Hygiene & Badeordnung

Entspannung, Wohlbefinden und ein angenehmes Miteinander stehen in der AVITA Therme Bad Tatzmannsdorf im Mittelpunkt. Damit alle Gäste ihren Aufenthalt in unserer Bade- und Saunalandschaft unbeschwert genießen können, bitten wir Sie, die geltenden Hinweise zu Hygiene, Sauberkeit sowie die Bade- und Saunaordnung zu beachten.

Die Regelungen gelten für die entsprechenden Bereiche der AVITA Therme und tragen zu einem sicheren, hygienischen und erholsamen Aufenthalt bei. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die wichtigsten Hinweise.

Hygiene & Sauberkeit

Hygiene und Sauberkeit haben im AVITA Resort einen hohen Stellenwert. Alle wichtigen Hinweise für einen angenehmen Aufenthalt finden Sie übersichtlich im Informationsblatt.

Laut Bäderhygienegesetz wird die Wasserqualität aller Becken in der AVITA Therme einmal pro Jahr durch eine unabhängige Untersuchungsanstalt, die biologische Station Neusiedlersee, Abt. Wasseranalytik, getestet.

Zusätzlich unterziehen wir uns quartalsmäßig einer freiwilligen Überprüfung. Zweimal täglich erfolgt eine Kontrolle der Wasserwerte durch geschulte Bademeister, die die Messwerte in ein Betriebstagebuch eintragen. Außerdem werden über eine automatische Mess- und Regelanlage 24 Stunden am Tag der Chlor-(freies und gebundenes Chlor) und ph-Wert des Wassers überprüft.

Jedem Bademeister in der AVITA Therme wurde das Bäderhygienegesetz zur Kenntnis gebracht. Die Einhaltung dieser Verordnung wird seitens unserer Haustechnik strengstens kontrolliert. Unsere Wasseraufbereitungsanlage befindet sich auf dem neuesten Stand der Technik und entspricht den Anforderungen des Bäderhygienegesetzes.

Sämtliche Becken werden täglich durch einen Mehrschichtfilter (Kies in verschiedenen Größen und Aktivkohle) gereinigt. Die Filter der Warmbecken über 34 °C werden täglich, die Filter der Becken unter 34 °C jeden 2.Tag gespült.

Unsere Saunen werden laufend lt. Aushang vor den jeweiligen Kabinen Ihrer Gesundheit zuliebe desinfiziert und gereinigt.

Die Duschkabinen werden täglich mit Calexan forte und Essigreiniger (Hagleitner), die WC-Anlagen mit Urophen und Perlglanz (Hagleitner) und den Boden mit Wetrok floor und Calexan forte gereinigt. Einmal wöchentlich wird mit Hygiene 3000 (Hagleitner) sprühdesinfiziert. Die Dusch-, WCAnlagen und Saunen werden stündlich kontrolliert und gereinigt.

Einmal im Jahr werden alle Becken lt. Bäderhygienegesetz vollständig entleert und gründlich gereinigt. Ebenso erfolgt eine Grundreinigung aller Bereiche.

Unser Personal wird laufend Hygieneschulungen unterzogen.

Im Bereich der gesamten Bade- und Saunaanlage wird auf strengste Sauberkeit seitens des Personals geachtet. Auch unsere Gäste werden angehalten, die Bade- und Saunaordnung einzuhalten.

Wir sind überzeugt, unseren Gästen einen hohen Standard an Hygiene zu gewährleisten. Gerne geben wir Ihnen einen Einblick in den Hygieneplan und die Wasseraufbereitung in der AVITA Therme.

Bad Tatzmannsdorf, März 2023

Bade- & Saunaordnung

Unsere Bade- und Saunaordnung enthält die geltenden Regeln und wichtigen Hinweise für die Nutzung der Bade- und Saunalandschaft der AVITA Therme.

Mit dem Betreten der Badeanlage unterwirft sich der Besucher automatisch der Badeordnung! Die gesondert ausgehängte Hygieneordnung bildet einen integrierenden Bestandteil der Badeordnung.

Bei Unfällen ist der Bademeister zu verständigen.

Laut Gesetz sind auch die Badegäste verpflichtet sich gegenseitig Erste Hilfe zu leisten.

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.

  1. Die Gültigkeit der Badeordnung erstreckt sich auf alle Bade- und Saunalandschaften sowie den Sauna Garten und die Ruheräume und auch auf den gesamten Bereich der Umkleide-, Sanitär- und Buffetbereiche, sowie auf die Außenanlage.

  2. Es ist weder der Badeanstalt noch dem Personal möglich, Badeunfälle generell zu vermeiden. Insbesondere tragen die Gäste selbst, die mit der Ausübung des auf dem Badegelände ausgeübten Sportes verbunden Gefahren.

  3. Das Tragen von geeigneten Badesandalen wird empfohlen. Im Falle eines Sturzes übernimmt die Badeanstalt keine Haftung.

  4. Der Betreiber haftet nicht für Personen- oder Sachschäden auf dem Parkplatz und den Zugängen zum Bad. Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder angehalten, Parkplätze zu überwachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schaden (z.B. Glasscherben) zu bewahren. Für Fahrzeuge, die auf öffentlichem Grund abgestellt werden, wird in keiner Weise gehaftet.

  5. Jeder Gast haftet für seinen Zutrittsdatenträger.

  6. Der Betreiber des Bades übernimmt keine Haftung für im Badebereich deponierte Wertgegenstände und für Verletzungen, Unfälle, Schäden und Folgeschäden, die durch Missachtung der Badeordnung oder anderer kundgemachter Vorschriften oder die durch Missachtung von Hinweisen des aufsichtsführenden Organes, durch eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch höhere Gewalt oder durch dritte Personen verursacht wurden.

  7. Die Badeanstalt ist nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage, unmündige bzw. körperlich und/oder geistig behinderte Personen und/oder Nichtschwimmer zu beaufsichtigen. Nichtschwimmer dürfen sich überdies nur in dem für sie kenntlich gemachten Becken oder Teilen des Beckens aufhalten.

  8. Kinder unter 12 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung Erziehungsberechtigter gestattet. Die Erziehungsberechtigten haben Sorge zu tragen, dass die Kinder weder gefährdet noch verletzt werden und dass sie andere Badegäste nicht gefährden oder belästigen bzw. Sachbeschädigungen verursachen. Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt wurden, haften die Eltern.

  9. Bei Beschädigungen und Verunreinigungen an den Baulichkeiten, den Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Anlagen bzw. bei Verlust von Gegenständen des Badeinventars ist Ersatz zu leisten.

  10. Die Benützung des Fitness Centers erfolgt auf eigene Gefahr. Das Tragen von Sportbekleidung, insbesondere von Turnschuhen ist unbedingt erforderlich. Entsprechende Handtücher sind mitzubringen. Bei Verletzungen durch missbräuchliche Verwendung kann keine Haftung übernommen werden.

  11. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das Bad eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.

  12. Der Gast hat dafür zu sorgen, dass das Garderobenkästchen zugesperrt ist.

  13. Für etwaige gesundheitliche Schäden infolge der Benutzung der Therme oder der Saunaanlagen wird keine Haftung übernommen.

  14. Bei der Benutzung der Solarien sind die ausgehängten Benutzungs- und Warnhinweise zu beachten.

  15. Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Badepersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast vorgesehen ist, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen.

  16. Für etwaige gesundheitliche Schäden infolge der Benutzung der Saunaanlagen wird keine Haftung übernommen.

  1. Die Gäste sind in der gesamten Anlage zu größter Sauberkeit verpflichtet.

  2. Die Badeanlage darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden.

  3. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Saunakabinen und die Saunabecken werden unbekleidet benutzt.

  4. Vor jedem Betreten der Becken ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brausen sind nach Gebrauch sofort abzudrehen.

  5. Der Barfuss-/Nassbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Fußdesinfektionsanlagen sollen sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des Bades benutzt werden.

  6. Die Hygiene- und Saunavorschriften sind von jedem Gast einzuhalten. Jede Verunreinigung der Badeeinrichtung und des Wassers ist verboten.

  7. Speisen und Getränke dürfen nur im Gastronomiebereich konsumiert werden. Die Getränke der Poolbar dürfen nur in den dort vorgesehenen Bereichen konsumiert werden.

  8. Der Gastronomiebereich ist mit entsprechender Oberbekleidung (zumindest geeignetes T-Shirt oder Bademantel) zu betreten.

  1. Badebekleidung darf nicht in einem Badebecken ausgewaschen und im Umkleidebereich ausgewrungen werden.

  2. Die Verwendung von Seife ist nur bei den Reinigungsduschen gestattet, in den Becken dagegen verboten.

  1. Im Interesse der Reinhaltung des Badewassers ist sparsame Anwendung von Kosmetika erforderlich.

  2. Tiere dürfen ins Badegelände nicht mitgenommen werden.

  3. Das Rasieren, Haare färben und Nägel schneiden ist im gesamten Sauna- und Badebereich verboten.

  1. Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier, ...) sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.
  1. Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des zuständigen Personals der Badeanstalt uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt.

  2. Unfälle, Diebstähle sowie Beschwerden sind dem zuständigen Personal oder der Geschäftsführung sofort zu melden.

  3. Jeder Gast ist verpflichtet, die notwendige erste Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten.

  4. Das Mitnehmen von zerbrechlichen Gegenständen in den Badebereich ist verboten.

  5. Für Aufgüsse dürfen ausschließlich von der Betriebsleitung genehmigte Saunadüfte in angemessener Menge verwendet werden.

  6. Bei Glatteis dürfen nur die geräumten Wege benutzt werden.

  1. Preise und Öffnungszeiten gelten laut Aushang. Bad- und Saunaschluss ist jeweils eine halbe Stunde früher.

  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. Dies berechtigt den Gast nicht zu einer Reduktion des Preises.

  3. Das Betreten und Verlassen hat ausschließlich durch den Haupteingang zu erfolgen.

  4. Die Abgrenzung des Badegeländes darf nicht er- oder überklettert werden. Die Benützung der Anlage ist nur mit einer gültigen Karte bzw. einem gültigen Datenträger gestattet

  5. Wird die amtlich zulässige Besucherzahl überschritten, kann die Geschäftsführung den Zutritt weiterer Besucher untersagen.

6)Der Verkauf der Eintritte erfolgt nur nach Maßgabe von freien Kapazitäten.

  1. Jede Eintrittskarte ist personenbezogen, d.h. der Eintritt wird nur einer Person gewährt. Beim Verlassen der Therme verliert die Eintrittskarte sofort ihre Gültigkeit (ausgenommen Zeitwertkarten)

  2. Sollten für Ihre Person mehrere Tarifbegünstigungen zutreffen, kann nur eine geltend gemacht werden.

  3. Es besteht kein Rückgaberecht für nicht benutzte Eintrittskarten.

  4. Beim Verlassen der Therme mit Zeitwertkarten kann bei Überschreitung der zulässigen Höchstbesucherzahl der Einlass zu einem späteren Zeitpunkt nicht gewährleistet werden.

  5. Die Garderobenkästchen sind beim Verlassen der Anlage freizumachen. Bei Zuwiderhandlung wird der Schrank vom Badepersonal geöffnet und der Inhalt entnommen.

  6. Bei 3 Stunden-Karten und Minutenkarten ist die Umkleidezeit in die Nutzungszeit einbezogen. Bei Überschreitung hat der Gast eine Nachzahlung zu entrichten.

  7. Sponsoring- und Freikarten sind nur bis zum angegebenen Zeitpunkt gültig und nicht verlängerbar.

  8. Preis- und Programmänderungen sowie Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

  9. Das Verkaufen und Verschenken von Gutscheinen auf dem Thermengelände ist verboten. Jeder Missbrauch wird geahndet.

  10. Eintrittsdatenträger sind während der gesamten Dauer des Badebesuches aufzubewahren. Abhanden gekommene Karten werden nicht neu ausgestellt. Der Besucher hat das Bad zu verlassen oder eine neue Karte zu lösen. Für abhanden gekommene Schlüssel und Datenträger ist Ersatz zu leisten.

  11. Die Quittung für den Zutrittsdatenträger ist unbedingt aufzubewahren. Sollten Sie diese bei Verlust des Datenträgers nicht vorweisen können, so ist der Betrag von € 360 zu bezahlen (€ 350 für max. Konsumation & € 10 für Datenträger)

  12. Wechselgeld ist sofort an der Kasse nachzuzählen, spätere Einwände werden nicht berücksichtigt.

  13. Der Eintritt ist allen Personen verwehrt, die

    • alkoholisiert sind oder
    • unter Drogeneinfluss stehen
    • ansteckenden Krankheiten, offen Wunden und dgl. haben
    • solche Gebrechen haben, die die Sicherheit des Kranken selbst oder Mitbadenden gefährden bzw. den Badebetrieb stören
    • die Grundsätze der Hygiene und der Reinlichkeit nicht beachten
    • auf ärztliche Anweisung keine Thermalbad- oder Saunaanwendungen erhalten dürfen.

Diesen Personen kann der Zutritt zum Bad teilweise oder dauernd untersagt werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht rückerstattet.

  1. Vom weiteren Aufenthalt in der Badeanlage sind - ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes - Personen auszuschließen, welche
    • die Bestimmungen der Badeordnung trotz Ermahnung beharrlich verletzen
    • sich den Anordnungen des Badepersonals widersetzen
    • die Einrichtung widmungswidrig benützen.
  2. Der Badeschluss wird mit einer Durchsage angekündigt und durch Anschlag bekannt gemacht. Der Badegast verpflichtet sich, die Öffnungszeiten nicht zu überschreiten.
  1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

  2. Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des zuständigen Personals der Badeanstalt uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt.

  3. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen die Bade- und Saunameister, sowie die Mitarbeiterinnen an der Thermenrezeption entgegen.

  4. Das Hineinspringen, Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.

  5. Jeder Besucher erhält einen persönlichen Liegestuhl. Die Benützung oder Reservierung von weiteren Liegestühlen ist nicht gestattet. Ein Wechsel des Liegestuhls ist je nach Verfügbarkeit nur an den Rezeptionen möglich.

  6. In den gesondert ausgewiesenen Bereichen ist der Aufenthalt von Kindern erst ab der Vollendung des 13. Lebensjahres gestattet. Kleinkinder müssen Badebekleidung tragen.

  7. Gefundene Badesachen werden 6 Monate aufbewahrt und dann einem caritativen Zweck zugeführt, Wertgegenstände können nach 6 Monaten im Gemeindeamt abgeholt werden.

  8. Gefundene Gegenstände sind an der Thermenrezeption abzugeben.

  9. Jeder Badegast ist verpflichtet, auf andere Badegäste Rücksicht zu nehmen. Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Gäste belästigt oder gar gefährdet. Schreien, lautes Singen oder Pfeifen, sowie jede Art von Unfug und jede Belästigung oder Gefährdung anderer Badegäste ist im gesamten Bereich des Bades verboten.

  10. Bei Benutzung der Anlage durch Gruppen ist deren Leiter für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich.

  11. Ballspiele sind mit Ausnahme des Kinderbeckens im Innenbereich nicht gestattet.

  12. Das Fotografieren und Filmen von Badegästen ist ohne deren ausdrücklicher Zustimmung untersagt.

  13. Die Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets oder ähnlichem ist nur in Zimmerlautstärke bzw. mittels Kopfhörer gestattet. In den Ruheräumen ist das Telefonieren sowie die Benutzung von Smartphones, Tablets oder ähnlichem mit Ton strengstens verboten.

  14. Die Benützung von Luftmatratzen und Schwimmflossen im Wasser ist verboten. Brillen sind während des Aufenthaltes in den Becken gegen Herunterfallen zu sichern.

  15. Die Mitnahme mitgebrachter Speisen und/oder Getränke zu deren Konsumation während des Aufenthaltes ist nicht zulässig.

  16. Badegästen und Badbesuchern ist das Betreten der Betriebsräume nicht gestattet.

  17. Handtücher und Bademäntel, die vom Bad gegen Entgelt gemietet werden, sind vor dem Verlassen der Anlagen zurückzugeben. Die Mitnahme von bereitgestellten Handtüchern ist nicht gestattet.

  18. Die Duschen sind nach Gebrauch abzuschalten.

  19. Jede Wasservergeudung hat zu unterbleiben.

  20. Die Betriebsleitung ist ermächtigt, Abschläge von den Eintrittspreisen für zeitlich begrenzte Sonderaktionen festzulegen und auch wieder aufzuheben.

  21. Vorhandene Einrichtungen, wie etwa Tischtennis können, solange der Vorrat reicht, gegen eine Kaution verwendet werden. Für Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten.

  22. Jede Art von gewerblicher Tätigkeit, Ankündigungen oder Werbung im Bereich der Therme bedarf der Zustimmung der Betriebsleitung.

  1. Die Saunaordnung ist Bestandteil der Badeordnung und somit für alle Nutzer verbindlich.

  2. Die Sauna wird grundsätzlich gemischt geführt (ausgenommen AVITA Lady's Spa).

  3. Die Sauna darf nur von Personen benutzt werden, die aus gesundheitlicher Sicht dazu geeignet sind (im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den Hausarzt zu konsultieren).

  4. Mit Erwerb der Saunaeintrittsberechtigung kann auch das Bad mitbenützt werden. Bei Betreten der Sauna durch das Drehkreuz ohne vorherigen Erwerb der Berechtigung, wird die Saunaaufzahlung automatisch aufgebucht.

  5. Für Aufgüsse dürfen ausschließlich von der Betriebsleitung genehmigte Saunadüfte in angemessener Menge verwendet werden.

  6. Das Aufschütten von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen oder brennbarer Aufgusskonzentrate auf die Öfen ist streng verboten und kann zu Saunabränden führen.

  7. Die Aufgusszeiten werden individuell durch die Betriebsleitung festgelegt. Änderungen des Programms und der Zeiten sind vorbehalten.

  8. Jeder Badegast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunieren seine Körperreinigung vorzunehmen.

  9. Die Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets oder ähnlichem ist nur in Zimmerlautstärke bzw. mittels Kopfhörer gestattet. In den Ruheräumen ist das Telefonieren sowie die Benutzung von Smartphones, Tablets oder ähnlichen mit Ton strengstens verboten.

  10. Der Aufenthalt in den Saunakabinen und Becken ist nur unbekleidet gestattet.

  11. Es wird empfohlen, die im Saunabereich ausgehängten Saunaanleitungen zu beachten.

  12. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Handtuch gestattet, sodass insbesondere kein Schweiß auf das Holz gelangen kann.

  13. Vor dem Benutzen des Tauchbeckens ist zu duschen.

  14. Bei Benutzung der heißen Saunaarten ist zu beachten, dass die hohen Temperaturen für diesen Raum charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Ein Hantieren an Einrichtungen des Saunaraumes ist zu unterlassen.

  15. Die Saunagäste haben sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört werden.

  16. Den Anweisungen des Saunapersonals ist Folge zu leisten.

  17. Jeder Besucher erhält einen persönlichen Liegestuhl. Die Benützung oder Reservierung von weiteren Liegestühlen ist nicht gestattet. Ein Wechsel des Liegestuhls ist je nach Verfügbarkeit nur an den Rezeptionen möglich.

  18. Das Rauchen ist nur an den gekennzeichneten Außenbereichen gestattet.

  19. Kinder dürfen den Saunabereich ab Vollendung des 13. Lebensjahres besuchen.

  20. Wir bitten die Badegäste durch Befolgen der Bade- und Saunaordnung auch selbst dazu beizutragen, dass dieses Bad ein Ort der Erholung und Entspannung für alle Besucher sein kann.

Stand der Bade- und Saunaordnung: Bad Tatzmannsdorf, März 2023